Jugendvertretung in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeeindeordnung geändert: Jugendliche haben jetzt ein Recht auf Beteiligung und der Gemeinderat muss sich, wenn Jugendliche das verlangen, mit der Einrichtung eines Jugendgemeinderates beschäftigen.

§41a sagt: "Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten."

Liebe Kommunen in Baden-Württemberg und liebe Schülerinnen und Schüler dort: Jugendvertretung kann ganz wunderbar in Form eines Politik-Evemtes wie Pimp Your Town! passieren, unserem Planspiel zur Kommunalpolitik. Meldet Euch einfach bei uns, wir unterstützen Euch mit zeitgemäßen Formen der Jugendbeteiligung!